Energieausweise

Der Energieausweis soll

  • ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden (Wärmeschutz, Anlagentechnik) schaffen,
  • den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar" machen,
  • mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt herstellen - für Eigentümer und Vermieter ebenso wie für Kauf- und Mietinteressenten,
  • Energiesparpotenziale aufzeigen,
  • Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden auslösen.

Bei einem bestehenden Gebäude wird ein Energieausweis benötigt

  • Verkauf,
  • Vermietung, Verpachtung
  • bei geförderten Sanierungsmaßnahmen
  • bei wesentlichen Bestandsänderungen, sofern die Energiebilanz berechnet wird.

Leistungen im Überblick


• Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Energieausweis Nachweis bei Planung, Neubau, Modernisierung
• Nachweise für Förderprogramme der KfW, Münchner Förderprogramm u. s.
• Berechnung hydraulischer Abgleich
• Berechnung Solaranlagen