Energieausweise
Der Energieausweis soll
- ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden (Wärmeschutz, Anlagentechnik) schaffen,
- den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar" machen,
- mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt herstellen - für Eigentümer und Vermieter ebenso wie für Kauf- und Mietinteressenten,
- Energiesparpotenziale aufzeigen,
- Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden auslösen.
Bei einem bestehenden Gebäude wird ein Energieausweis benötigt
- Verkauf,
- Vermietung, Verpachtung
- bei geförderten Sanierungsmaßnahmen
- bei wesentlichen Bestandsänderungen, sofern die Energiebilanz berechnet wird.
Leistungen im Überblick
• Bedarfsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Verbrauchsausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Energieausweis Nachweis bei Planung, Neubau, Modernisierung
• Nachweise für Förderprogramme der KfW, Münchner Förderprogramm u. s.
• Berechnung hydraulischer Abgleich
• Berechnung Solaranlagen