Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, abgekürzt „SiGeKo", ist für die Sicherheit auf der Baustelle zuständig.

Der Bauherr ist verpflichtet gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 einen geeigneten SiGeKo unter bestimmten Voraussetzungen für die Baustelle einzusetzen.

Der Koordinator nach §3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes während der Planung und Ausführung fest, koordiniert diese und überprüft deren Einhaltung.

 

Die Eignung eines Koordinators regelt sich nach der RAB-30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen).

Die Qualifikation wird bis heute nicht eindeutig gesetzlich definiert, wobei die RAB voraussetzt, dass der Koordinator über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, Koordinatorkenntnisse und über beruflich erlangte Kenntnisse in der Planung und Ausführung von Bauvorhaben verfügt.

Der Architekt, Bauingenieur besitzt sicherlich baufachliche Kenntnisse, die er im Rahmen seiner Ausbildung erworben hat, jedoch müssen Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und Koordinatorkenntnisse durch Fort- und Weiterbildungen in Erfahrung gebracht werden.

Der Nachweis der Eignung kann vom staatlichen Amt für Arbeitsschutz gefordert werden, deshalb ist den Bauherren nur zu empfehlen, dass er sich die entsprechenden Dokumente vorlegen lässt, denn tritt ein Schadensfall oder sogar ein Personenschaden ein, so wird unter anderem geprüft, ob der Bauherr seiner Verpflichtung nachgekommen ist und einen geeigneten SiGeKo für die Baustelle eingesetzt hat.

 

Wichtig ist, dass ein Koordinator bei Beginn der Planung der Ausführung mitwirkt und nicht wie so oft üblich, erst bei Beginn der Ausführung berufen wird. So kann der Koordinator bereits bei der Ausschreibung von Bauleistungen, Terminplanung usw. mitwirken und vorab Sicherheits- und Gesundheitsschutz relevante Aspekte darlegen. Mehr- oder Folgekosten werden vermieden.

Leistungen im Überblick

 

Planung der Ausführung des Bauvorhabens in der Planungsphase
• Erstellen und Übermitteln der Vorankündigung
• Ausarbeiten und Abstimmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
• Mitwirken bei der Prüfung der Angebote im Zusammenhang mit den Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

 

Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens (Bauphase)
• Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenverordnung
• Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen, mit Begehung der Baustelle
• Schriftlicher Bericht mit Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel
• Teilnahme an Baustellenbesprechungen nach Bedarf
• Fortführen und Abschließen der Unterlage mit Angaben der sicheren Durchführung von späteren Instandhaltungsarbeiten